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Geprüfte Hilfsmittelexpertin/ Casemanagerin bzw. Geprüfter Hilfsmittelexperte/ Casemanager
Das Institut für Pflegewissenschaft an der privaten Universität Witten/Herdecke führt die ort- und zeitflexible Weiterbildung "Geprüfte Hilfsmittelexpertin/ Casemanagerin" bzw. "Geprüfter Hilfsmittelexperte/ Casemanager" durch und bietet deutschlandweit freie Ausbildungsplätze für die nächste Weiterbildung an. Mit dieser - durch die Firma BEO (medconsulting Berlin) unterstützte Ausbildung - wird den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an ein ressourcenbegrenztes und durch den demographischen Wandel belastetes Gesundheits- und Sozialsystem entsprochen und dabei gleichzeitig eine hohe Versorgungsqualität für erkrankte und behinderte Menschen aufrecht erhalten. Insbesondere wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, die Pflege- und Hilfebedürftigkeit Betroffener durch eine rasche Versorgung mit Hilfsmitteln zu reduzieren, ihre Selbständigkeit zu unterstützen, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aufrecht zu erhalten und somit die Lebensqualität zu fördern. Ausgleich und Vorbeugung von Behinderung, Unterstützung der Krankenbehandlung und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sind weitere Ziele. Nicht zuletzt wird auch die Belastung pflegender Angehöriger und die der Pflegeberufe verringert. Experten/innen für Hilfsmittelversorgung sorgen für eine zeitnahe und individuelle personen- wie zielgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln. Sie vermeiden sowohl eine Unter- wie auch Überversorgung, sichern die Wirtschaftlichkeit einer qualitativ guten Versorgung. Sie kümmern sich im Bedarfsfall um notwendige Anpassungen, Anleitungen und Trainings und führen gegebenenfalls eine Evaluation und notwendige Nachanpassungen durch.
Bei begrenzten finanziellen Ressourcen ist eine qualitative gute Versorgung mit technischen Hilfsmitteln nur zu erreichen, wenn der Versorgungsprozess zeitnah und schnittstellenübergreifend erfolgt und auf die individuelle Situation des Betroffenen abgestimmt ist. Zeit- und kostenintensive Prüfungen, Begutachtungen, Rückfragen sowie belastende Erprobungen könnten bei frühzeitiger, optimaler Planung und Durchführung der Versorgung oftmals vermieden werden. Die Verbesserung der Koordination zwischen Krankenbehandlung, Rehabilitation und Pflege ist eine der wichtigsten Rationalisierungsreserven des Gesundheitswesens, die zugleich eine erhebliche Qualitätsverbesserung darstellt. Nicht zuletzt wird hierdurch die im Sozialgesetzbuch geforderte wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Versicherten auf der Basis der aktuellen medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse gewährleistet sowie der Erfordernis der Festschreibung einer trägerübergreifenden Koordination und Bedarfsfeststellung (§ 10 SGB IX), der Einrichtungen gemeinsamer Servicestellen (§ 22 SGB IX), des Rechtsanspruches auf Pflegeberatung (§7a SGBXI), des Fallmanagements und von Pflegestützpunkten (§ 92c SGB XI) Rechnung getragen.
Die bessere Passung zwischen Anwender und Hilfsmittel, die durch einen systematisch und kompetent betreuten Versorgungsprozess erreicht wird, ist der zweite Ansatzpunkt für die Qualitätsverbesserung der Hilfsmittelversorgung. Eine gute Passung ist die Voraussetzung für den wirksamen Gebrauch des Hilfsmittels und erhöhte die Compliance des Nutzers. Eine kostenneutrale Qualitätssteigerung wird auch dadurch erzielt, dass die Versorgung schnell und vorausschauend erfolgt. Sind die Vorlauf- und Wartezeiten bei der Versorgung kurz, können vorhandene Ressourcen des Betroffenen rechtzeitig genutzt werden. Anstatt dass, wie bei langen Wartezeiten zu befürchten, Restfähigkeiten verkümmern oder ganz verloren gehen, werden sie bei einer zeitnahen Versorgung rechtzeitig abgerufen und bleiben so erhalten oder können sich gar günstig weiterentwickeln, die soziale und medizinische Rehabilitation der Patienten wird verbessert. Manche Lösungen passen nur für eine kurze Zeitspanne. Eine vorausschauende Planung, die absehbare Wachstums- und Reifeprozesse sowie andere Entwicklung voraussieht, setzt gezielt Schwerpunkte. Ziel einer vorausschauenden Versorgung ist nicht die maximal mögliche Versorgung, sondern die angemessene, und bezogen auf den aktuellen Entwicklungsstand ziel-, bedarfs- und aufgabengerechte Versorgung. Es kann für kurze Entwicklungsphasen sinnvoll sein, eine weniger aufwendigere Lösung zu akzeptieren, um die Ressourcen für eine langfristige Versorgung zu sichern. Umgekehrt kann es sinnvoll sein, bei einem absehbaren Bedarf, z.B. bei progredienten Erkrankungen, eine umfassendere Versorgung anzustreben als es aktuell erforderlich ist.
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Hilfsmittelversorgung – mehr als nur verordnen
Ausgangspunkt eines kompetent betreuten Versorgungsprozesses ist zunächst die Klärung von Pflege- und Versorgungszielen aus der Sicht des Betroffenen bzw. seiner pflegenden Angehörigen. Hinsichtlich dieser Ziele werden dann die persönlichen, sozialen und materiellen Ressourcen des Betroffenen und seines Umfeldes ermittelt und den zielrelevanten Hindernissen und Defiziten gegenüber gestellt. Die Bewältigung dieser beiden Aufgaben – Zielklärung und Ressourcenermittlung - verlangt besondere Kompetenz in der Gesprächsführung und Vertrautheit mit unterschiedlichen Assessmentverfahren. Sind Ziele, Ressourcen und Hindernisse der Zielerreichung bekannt, wird daraus ein Versorgungsbedarf abgeleitet und ein entsprechend abgestimmter Versorgungsplan erststellt. Um einen Versorgungsplan aufzustellen, der zu einer angemessenen Versorgung führt, die auch den Betroffenen zufrieden stellt, ist eine genaue Kenntnis der persönlichen und sozialen Situation – oft insbesondere der Wohnsituation – notwendig. Denn eine Versorgung, die an den Ressourcen vorbeiplant, ist genauso insuffizient wie eine Versorgung, die den tastsächlichen Bedarf außer Acht lässt. Ist ein Versorgungspan aufgestellt, erfolgt die administrative Umsetzung. Diese umfasst folgende Schritte:
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der möglichen Ressourcen und exakte Beschreibung der Anforderung an das zu beschaffende Hilfsmittel (Pflichtenheft)
In vielen Fällen ergeben sich die zu formulierenden Anforderungen aus den Produktbeschreibungen der infrage kommenden Hilfsmittel. Müssen Hilfsmittel aber individuell angepasst oder angefertigt werden, braucht der Leistungserbringer eine genaue Beschreibung. Hier kann es dann die Aufgabe des Hilfsmittelexperten sein, rechtzeitig einen Spezialisten einzuschalten, der mithilft, diese Anforderungen genau zu ermitteln.
Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Antragsstellung
Damit Anträge schnell und ohne Rückfragen von den Kostenträgern bearbeitet werden können, muss der Hilfsmittelexperte mit den entsprechenden Verfahrensregeln und dem Leistungsrecht der unterschiedlichen Kostenträger vertraut sein. Für die Kostenträger ergibt sich der große Vorteil, dass sie einen gut informierten und kompetenten Ansprechpartner haben, der zwischen ihnen und den Betroffenen vermittelt. So wird eine merkliche Entlastung des Versorgungssystems von kostenverursachenden Schnittstellenproblemen erreicht.
Abnahmekontrolle der gelieferten Hilfsmittel und ergänzender Dienstleistungen
Kostenreduzierung bei gleichzeitiger Qualitätssicherung wird erreicht, wenn mangelnde Qualität oder falsche Ausführung von Hilfsmitteln rechtzeitig reklamiert und die Zuständigkeit für Schadensbehebung sofort festgestellt werden kann.
gegebenenfalls Anpassung des Hilfsmittels bzw. Anleitung des Nutzers und Integration des Hilfsmittels in Alltagsroutinen und Eingliederung in den Pflegeprozess
Technische Hilfsmittel müssen oft an bestimmte körperliche Entwicklungen, situative Gegebenheiten und wechselnde Einsatzzwecke angepasst werden. Der Umgang mit ihnen muss gelernt werden. In vielen Fällen reichen die einmalige Demonstration und der Verweis auf die Bedienungsanleitung nicht aus, um Anwender zu befähigen, ein Hilfsmittel in Alltagshandlungen zu integrieren.
Evaluation und kontinuierliche Beobachtung der Versorgung und gegebenenfalls eine Revision des Versorgungsplans
Besonders bei heranwachsenden, aber auch bei erwachsenen und älteren behinderten und pflegebedürftigen Menschen finden Wachstums-, Reifungs- und andere Entwicklungsprozesse (z.B. auch Rückschritte) statt, die eine Nachanpassung oder eine Neuversorgung nötig machen. Kann hier bereits eine vorausschauende Planung effektiv zu einer effizienten Versorgung beitragen, unterstützt die weitergehende Betreuung den regen und wirksamen Gebrauch eines Hilfsmittels.
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Die Aufgabengebiete eines Hilfsmittelexperten
Die gesetzlichen Grundlagen der Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln sind nicht einfach durchschau- und anwendbar. Die anzuwendenden Rechtsnormen finden sich – je nach Zuständigkeit des Kostenträgers - in verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Sachlich lassen sich in der Praxis eines Hilfsmittelversorgungsprozesses erforderliche Dienstleistungen und Produkte nicht immer von einander trennen und es muss eine Koordination der verschiedenen Leistungsträger erfolgen. Beratung bei der Hilfsmittelversorgung ist nicht nur bei einzelnen Betroffenen oder deren Angehörigen nötig, sondern auch in pflegenden und therapeutischen Einrichtungen sowie bei Kostenträgern oder beratenden und sozialen Einrichtungen, oft auch im Zusammenhang mit schulischer Ausbildung oder beruflicher Rehabilitation. Hilfsmittelexperten verfügen nicht nur über spezielle Kenntnisse für besondere Pflege- und Versorgungssituationen, sondern über ein breites Grundwissen im Bereich der hilfsmittelbezogenen Versorgung kranker und behinderter Menschen. Für einen Großteil alltäglicher Versorgungssituationen werden die Hilfsmittelexperten unmittelbar eine Lösung finden. Bei komplexen und schwierigen Versorgungssituationen kommt ihnen vor allem eine beratende, koordinierende und moderierende Funktion zu. Sie unterstützen alle an der Versorgung beteiligten Personen und Institutionen: Betroffene und ihre Angehörigen, Ärzte, Pflegekräfte, Kostenträger, Sanitätshandel und andere Leistungsanbieter.
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Hilfsmittelexperte – interessante Herausforderungen einer offenen Position.
Im Rahmen der Versorgungsstrukturen bieten sich zahlreiche berufliche Einsatzmöglichkeiten für den Hilfsmittelexperten an:
im Case- und Entlassungsmanagement; z.B. beim Übergang von der stationären
zur häuslichen Versorgung, bei der Beratung von Patienten und ambulanten
Pflegediensten;
in Pflegestützpunkten, bei Rehabilitationsdiensten und anderen kommunalen/
privatwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen;
beim Medizinischen Dienst (MDK) oder anderen Gutachterdiensten und den
verschiedenen Kostenträgern als sachkundiger Mitarbeiter,
in der herstellenden Industrie, im Handwerk, Handel und bei Berufs-, Wohlfahrts-
und Betroffenenverbände als Berater,
freiberufliche Tätigkeit als Berater und Gutachter.
Beratungsbedarf besteht nicht nur bei Einzelpersonen. In pflegenden, rehabilitativen und therapeutischen Einrichtungen, die Hilfsmittel als Teil ihrer Infrastruktur vorhalten oder aber auch verordnen, fungieren Hilfsmittelexperten als abteilungs-übergreifende Berater bei Fragen der Anschaffung und als Anleiter bei der sachgerechten und sicheren Anwendung durch die Mitarbeiter.
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Weiterbildung ist notwendig
Die Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben erfordert umfangreiches Fachwissen und Erfahrung. Die notwendigen Kenntnisse über die technischen, funktionellen und medizinisch-pflegerischen Eigenschaften der Hilfsmittel und Medizinprodukte sowie die sozialrechtlichen, administrativen und verwaltungstechnischen Verfahren, sind selten in einer Person vereint.
Im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsberufe nimmt das Thema Hilfsmittelversorgung oftmals nur einen geringen Stellenwert ein. Es gibt bislang auch keine institutionalisierte Möglichkeit, sich dieses Wissen anzueignen. Zurzeit ist eine gute Versorgung oftmals dem glücklichen Zusammentreffen von pflegebedürftigen, kranken und/oder behinderten Menschen mit einem versierten Arzt, einer Pflegeinstitution, einem Techniker/Hilfsmittellieferanten oder Therapeuten geschuldet. Beratung und Anleitung werden dann oft durch Sanitätsfachhändler oder firmengebundene Berater wahrgenommen. Ihre Leistung ist durch das geschäftliche Interesse motiviert und somit nicht firmen- und produktunabhängig.
Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert umfangreiches fachübergreifendes Wissen und Erfahrung, über welches Hilfsmittelexperten aufgrund ihrer Ausbildung verfügen. Im Sinne dieser Struktur des Versorgungsprozesses verfügen die Hilfsmittelexperten nicht nur über spezielle Kenntnisse für besondere Pflege- und Versorgungssituationen, sondern über ein breites Grundwissen im Bereich der hilfsmittelbezogenen Versorgung pflegebedürftiger, kranker und behinderter Menschen. Für einen Großteil alltäglicher Versorgungssituationen werden die Hilfsmittelexperten unmittelbar eine Lösung finden. Bei komplexen und schwierigen Versorgungssituationen kommt ihnen vor allem eine beratende, koordinierende und moderierende Funktion zu. Sie unterstützen alle an der Versorgung beteiligten Personen und Institutionen:
Betroffene und ihre Angehörigen, Ärzte, Pflegekräfte, Kostenträger, Sanitätshandel und andere Leistungserbringer. Beratung bei der Hilfsmittelversorgung ist nicht nur bei einzelnen Betroffenen oder deren Angehörigen nötig, sondern auch in pflegenden und therapeutischen Einrichtungen sowie bei Kostenträgern und sozialen Einrichtungen, oft auch in Zusammenhang mit schulischer Ausbildung oder beruflicher Rehabilitation. Auch hier ergibt sich ein breites Wirkspektrum für Hilfsmittelexperten.
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Hilfsmittelexperten beim WDR
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