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Die sach- und situationsgerechte individuelle Hilfsmittelversorgung von Patienten und Menschen mit Behinderungen und Selbstpflegedefiziten erfordert umfassendes Expertenwissen. Hilfsmittelexperten tragen dazu bei, dass Fehlversorgungen vermieden werden. Sie initiieren personen- und zeitnah die Bedarfsermittlung und die Anschaffung. Sie stellen die wirksame Anwendung von Hilfsmitteln durch den Nutzer sicher und sorgen so für eine angemessene, nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung. Dazu müssen Produkt- und Marktkenntnisse mit speziellen medizinisch–pflegerischen, sozialmedizinischen und rechtlichen Kenntnissen verbunden werden. Die Weiterbildung vermittelt die notwendigen Fähigkeiten zur Beratung, Planung, Durchführung und Evaluation in der Hilfsmittelversorgung.
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (gültig seit dem 01.07.2008) sieht vor, dass speziell geschulte Pflegekräfte Hilfsmittel verschreiben dürfen.
Hierzu zählen z.B. Wechseldruckmatratzen, Rollstühle, Wundverbände und vieles mehr. Die Universität Witten/Herdecke bietet hierzu die bundesweit erste Fortbildung in drei Stufen an: "Wir haben die über 800 Unterrichtsstunden in die Schwerpunkte Unterstützung, Beratung und Verordnung eingeteilt. Der Präsenzunterricht findet am Wochenende statt, man kann ihn also auch berufsbegleitend besuchen", erklärt Prof. Christel Bienstein den Umfang und Aufwand für Interessierte.
Die Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Witten/Herdecke sieht am Ende der mindestens ein -einhalbjährigen Weiterbildung gute Berufschancen für die Absolventen:
"Sie können dann als abteilungsübergreifende Experten in der stationären oder ambulanten Pflege arbeiten, aber auch im Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Verbänden oder selbständig tätig sein. Im Zentrum der Weiterbildung steht die passgenaue Versorgungssituation der Personen, die einer Hilfsmittelunterstützung bedürfen. Im direkten Kontakt mit Betroffenen sehe ich die Stärke des Hilfsmittelexperten.
Sie erwerben ja außerdem methodische Kompetenzen im Bereich des Casemanagements und können dann Aufgaben im Bereich der allgemeinen Versorgungsplanung wahrnehmen und zusätzlich auf die Besonderheiten der Patienten eingehen, die Hilfsmittel bedürfen.
Alle Akteure und Institutionen des Gesundheitswesens müssen heute ein Interesse daran haben, dass mit dem Expertenwissen Fehl-, Über- und Unterversorgung vermieden werden, weil das im Endeffekt bares Geld spart. Und der Hilfsmittelexperte wird das im Bereich der Hilfsmittelversorgung schaffen.“
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Auszug aus § 63 SGB V - Pflegefachkräfte sollen Hilfsmittel verordnen
1) Die Krankenkasse und ihre Verbände können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungs-erbringung durchführen oder nach § 64 SGB V vereinbaren...
3b) Modellvorhaben nach Absatz 1 können vorsehen, dass Angehörige der im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe
1. die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie
2. die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer
vornehmen, soweit diese auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt...
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