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Weiterbildungsberatung zu vertraglichen und organisatorischen Fragen (Termine, Orte, Anmeldung etc.) sowie Studienberatung zu inhaltlichen Fragen und zu Prüfungen/ Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt bis auf Weiteres durch den Projektkoordinator Otto Inhester Kontakt
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen. Sofern Sie weitere Informationen benötigen und hier keine ausreichenden Antworten finden, so finden Sie hier die Möglichkeit zur weiteren individuellen Beratung.
Inhalt
Anmeldung und Zulassungsbedingungen
Wann beginnen die Kurse?
Wann kann man sich anmelden?
Bis wann muss man sich spätestens für den Kurs anmelden?
Welche Vorbildung muss vorliegen?
Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?
Wie viele Anmeldungen liegen schon vor? - Wie hoch ist die Mindest- und Höchstteilnehmeranzahl?
Ist die Anzahl der Plätze begrenzt? Gibt es einen Aufnahmestopp?
Ich bin Physiotherapeut/in kann ich zugelassen werden?
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Zulassung zur Weiterbildung?
Vertragliches
Wie werden die Kursgebühren bezahlt? Raten oder auf einmal?
Gibt es finanzielle Unterstützungen oder Fördermöglichkeiten?
Kann ein Bildungsscheck benutzt werden?
Quereinstieg
Wann und für wen ist ein Quereinstieg möglich?
Reicht die Weiterbildung „Pflegetherapeut Wunde“ als Voraussetzung für einen Quereinstieg aus?
Wie werden bereits vorhandene Erfahrungen in der Hilfsmittelversorgung anerkannt?
Studienverlauf (organisatorisch)
In welcher Weise müssen Praktika absolviert werden und wie werden diese auf die Stundenzahl angerechnet?
Sind die Präsenzveranstaltungen Pflichtveranstaltungen?
Lohnt sich der Besuch einer Präsenzveranstaltung auch dann, wenn man keine Prüfung ablegen will?
Muss man sich für die Präsenzveranstaltungen anmelden?
Wo finde ich Präsenz- und Prüfungstermine für die Seminare?
Wie setzen sich die Unterrichtsstunden zusammen?
Welche Kosten sind durch die Gebühren abgedeckt?
Sind in der Aufstellung der Kosten auch Übernachtungen enthalten?
Brauche ich einen Internetanschluss?
Studienverlauf (inhaltlich)
Welche Inhalte umfasst die Weiterbildung?
Inhalte der Stufe 1
Inhalte der Stufe 2
Inhalte der Stufe 3
Welchen Abschluss erhält man?
Ist die Abschlussprüfung staatlich geprüft oder staatlich anerkannt?
Wird die Weiterbildung in allen Bundesländern anerkannt?
Modellprojekt und Verordnungskompetenz
Würde ein Gutachten - z.B. erstellt über ein Kind unseres Institutes - von den Krankenkassen anerkannt bzw. das Gutachten des externen MDKs überflüssig machen?
Sollte es bei einer Versorgung zu einem Rechtsstreit kommen, wäre mein erstelltes Gutachten rechtskräftig?
Arbeitssituation und Stellung im Gesundheitssystem
Wie wird der neue Beruf in das Gesundheitssystem integriert?
Wie wirkt sich die Fortbildung finanziell aus?
Wäre ich nach erfolgreichem Abschluss - ähnlich wie ein Arzt - wirklich berechtigt Hilfsmittel zu verordnen?
Sonstiges
Wird die Weiterbildung in das Punktesystem der Weiterbildungsordnung für Physiotherapeuten einbezogen?
Anmeldung und Zulassungsbedingungen
Wann beginnen die Kurse? 
Der Einstie in die Stufe 1 ist kontinueirlich und jederzeit möglich. Für die Stufen 2 und 3 der Weiterbildung werden mindestens zweimal jährlich Starttermine angeboten. Bei Bedarf werden weitere Termine kurzfristig ergänzt. Aktuelle Terminpläne und Ankündigungen finden Sie unter Aktuelles
Wann kann man sich anmelden? 
Jederzeit an der Universität Witten-Herdecke beim Projektkoordinator O. Inhester. Die Anmeldung kann für jede Stufe einzeln erfolgen. Weitere Informationen unter Anmeldung und Kosten
Bis wann muss man sich spätestens für den Kurs anmelden? 
Die Anmeldung kann laufend erfolgen. Für einen bestimmten Kurs sollte die Anmeldung wenigsten drei Monate vor Beginn erfolgen.
Je früher man sich anmeldet, desto wahrscheinlicher ist es, dass regionale Präsenzveranstaltungen angeboten werden.
Welche Vorbildung muss vorliegen?
Berufsausbildung
3 - jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf oder als
Physiotherapeut/in Krankengymnast/in, Ergotherapeut/in
Heilerziehungspfleger/in
Arzt/Ärztin
Gesundheithandwerker, z.B. Orthopädietechniker
Medizin- oder Rehatechniker
Fachverkäufer im Gesundheitswesen, z.B. im Sanitätshaus oder Apothekenbereich
andere Berufe und Tätigkeiten im Gesundheitswesen nach individueller Prüfung möglich, Fragen Sie beim Projektkoordinator nach, siehe hier Anmeldung und Kosten
Berufspraxis
3 Jahre Berufspraxis/ Tätigkeit mit (!) Patientenkontakt
Ausnahmen sind ggf. nach individueller Prüfung durch die Universität Witten-Herdecke möglich und müssen bei Antragsstellung vom Teilnehmer beantragt und begründet werden.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?
tabellarischer Lebenslauf
Berufszeugnisse/ Urkunden über Berufszulassung (Kopien)
Kurze schriftliche Ausarbeitung des Bewerbers/ der Bewerberin zum Thema:

"Was mich an der Weiterbildung besonders interessiert und wie es sich auf meine zukünftige Arbeit auswirken wird."
Der Umfang der Ausarbeitung sollte ca. drei Seiten DIN A4 (Arial, 11 Pt., einfacher Zeilenabstand) betragen.
Wie viele Anmeldungen liegen schon vor? - Wie hoch ist die Mindest- und Höchstteilnehmeranzahl?
Der Kurs wird umfänglich nachgefragt. Daher werden laufend neue Kurse gebildet. Es gibt keinen Aufnahmestopp. Anmeldung kann ab sofort erfolgen.
Ist die Anzahl der Plätze begrenzt? Gibt es einen Aufnahmestopp?
Nein. Es werden laufend neue Kurse angeboten.
Ich bin Physiotherapeut/in, kann ich zugelassen werden?
Ja, wenn Sie eine dreijährige Berufspraxis nachweisen können.
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Zulassung zur Weiterbildung?
Nein. Die Aufnahme ist altersunabhängig.
Vertragliches
Wie werden die Kursgebühren bezahlt? Raten oder auf einmal?
Ratenzahlung ist möglich und in der Regel sind monatliche Raten üblich. Näheres ist aus dem Weiterbildungsvertrag zu entnehmen.
Individuelle Lösungen sind auf Nachfrage möglich.
Gibt es finanzielle Unterstützungen oder Fördermöglichkeiten? 
Wie durch die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (kurz SBB) mitgeteilt wurde, kann die Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten gefördert werden. Die SBB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie führt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" durch. Das BMBF stellt die Mittel dafür bereit. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms bis zu 5.100 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Nähere Informationen erhalten Sie hier
Kann ein Bildungsscheck benutzt werden?
Ja – wenn man die Bedingungen erfüllt. Informationen hierzu unter: www.bildungsscheck.nrw.de
Quereinstieg
Wann und für wen ist ein Quereinstieg möglich?
Ein Quereinstieg ist zu Beginn der zweiten Stufe möglich. Er setzt Kenntnisse des Sozialrechts sowie Planungs- und Beratungskompetenz voraus.
Zu denken wäre z.B. an Casemanager und Pflegeberater. Im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erlangte Kenntnisse aus dem Bereich der 1. Stufe müssen bei der Anmeldung belegt werden.
Voraussetzung für einen Quereinstieg ist die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung der 1. Stufe während einer Präsenzphase. Quereinsteiger brauchen nicht die Kurse zu belegen, sondern melden sich im Rahmen einer Präsenzphase zur Prüfung an. Es fallen dann lediglich Prüfungsgebühren von 100,00€ an. Darin sind die Teilnahmegebühren für die Präsenzveranstaltung enthalten. Nicht aber die Kosten für die Fahrt, Übernachtung und Verpflegung etc.
Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens zu den gleichen Bedingungen wiederholt werden.
Reicht die WB "Pflegetherapeut Wunde" als Voraussetzung für einen Quereinstieg aus?
Nein. Es fehlen die Kenntnisse der 1. Stufe (Schwerpunkte: Der Versorgungsprozess und Sozialrecht oder Sie nehmen an der Abschlussprüfung der Phase 1 erfolgreich teil, Quereinstieg s.o.). Allerdings kann das Belegen des entsprechenden Kurses (Wundversorgung) in der zweiten Stufe erspart werden. Die Weiterbildungs- und entsprechende Praxisnachweise sind bei der Anmeldung beizufügen. Analog kann im gegebenen Fall nach individueller Entscheidung auch bei Stomatherapeuten und anderen Vorbildungen verfahren werden.
Wie werden bereits vorhandene Erfahrungen in der Hilfsmittelversorgung anerkannt?
Es kommt auf den Einzelfall an. Eine entsprechende Anfrage ist der Anmeldung beizufügen.
Studienverlauf(organisatorisch)
In welcher Weise müssen Praktika absolviert werden und wie werden diese auf die Stundenzahl angerechnet?
Teilnehmer der Stufe zwei sollen ein Praktikum über 50 Stunden durchführen. Sie sollen dabei möglichst praxisnah in der Versorgung mit Patientenkontakt arbeiten. Praxisfelder finden sich z.B. in der
stationären/ ambulanten Pflege oder
im Case- und Entlassungsmanagement , bei
Pflegestützpunkten, Rehabilitationsdiensten und andere Beratungseinrichtungen,
Kostenträgern, deren Gutachterdienste und sonstigen hilfmsittelnahen Dienstleistern wie
Hilfsmittelversorger.
Es ist eine ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Aufgaben bei der Anmeldung beizulegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang individualisierte Leistungen für Betroffe erbracht werden. Eine allgemeine Verkaufs- oder Beratungstätigkeit zählt im Sinne der Weiterbildungsordnung in der Regel nicht als Praxisfeld.
Praxiszeiten werden nicht auf Studienleistungen angerechnet.
Sind die Präsenzveranstaltungen Pflichtveranstaltungen?
Für Prüfungsterminen gilt zwingend Anwesenheitspflicht, denn nur im Verlauf einer Präsenzveranstaltung Prüfungen ablegt werden können. Für sonstige Präsenztermine liegt keine Anwesenheitspflicht vor, es wird aber dringend eine Teilnahme empfohlen, da bestimtme Lerninhalte nur über Präsenzseminare vermittelt werden können und daher nicht in den Lehrbriefen enthalten sind.
Lohnt sich der Besuch einer Präsenzveranstaltung auch dann, wenn man keine Prüfung ablegen will?
Ja – auf jeden Fall. Prüfungen sind nur ein Teil der Funktion von Präsenzveranstaltungen. Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind:
Klärung und Vertiefung inhaltlicher Fragen.
Die Themen ergeben sich zum einem aus den Fragen im Zusammenhang mit der Kursbetreuung.
Zum zweiten können Teilnehmer Themen vorschlagen.
Hinweise auf neue Entwicklungen
in rechtlicher wie in technischer Hinsicht.
Praktische Übungen
im Umgang mit bestimmten Hilfsmitteln, zur beratenden Kommunikation und zur Anleitung von Patienten bzw. pflegenden Angehörigen.
Erfahrungsaustausch und Networking der Teilnehmer
Muss man sich für die Präsenzveranstaltungen anmelden?
Ja und zusätzlich, wenn man vorhat, eine Prüfung abzulegen.
Wo finde ich Präsenz- und Prüfungstermine für die Seminare?
Aktuelle Terminpläne und Ankündigungen finden Sie unter Aktuelles . Je nach der regionalen Herkunft der Teilnehmer können bei Bedarf auch kurzfristig regionale Zusatztermine angeboten werden. Daher ist eine rechtzeitige Anmeldung wichtig.
Wie setzen sich die Unterrichtsstunden zusammen?
Bis auf die Zeiten für die Präsenzveranstaltungen sind alle weiteren Zeiten für die Bearbeitung der Lehrbriefe und Aufgaben vorgesehen. Ein Praktikum wird mit 50 Stunden veranschlagt. Ein Übersicht über alle Lehrabschnitte finden Sie hier
Welche Kosten sind durch die Gebühren abgedeckt?
Unterrichtsmaterial der Universität Witten-Herdecke und die Kosten der Präsenzveranstaltungen sind enthalten, aber nicht Übernachtung und Fahrtkosten.
Sind in der Aufstellung der Kosten die Übernachtungen enthalten?
Nein. Es wird versucht, preiswerte Übernachtungen zu vermitteln und auch die Voraussetzungen für die Bildung von Fahrgemeinschaften zu schaffen. Im Übrigen sollen die Präsenzveranstaltungen möglichst regional ausgerichtet werden.
Brauche ich einen Internetanschluss?
Ein Internetanschluss ist unerlässlich. Der PC sollte mindestens einen ISDN–Anschluss haben und Internetexplorer 7.0 sollte problemlos laufen.
Studienverlauf (inhaltlich)
Welche Inhalte umfasst die Weiterbildung?
Die Weiterbildung ist in drei Stufen organisiert:
Stufe 1: (ca. 3 Monate)
Ziel: Fähigkeit zur fachlichen Unterstützung innerhalb gegebener Versorgungsstrukturen, allgemeine Beratungskompetenz.
Schwerpunkte: Sozialrecht und administrative Aspekte der Hilfsmittelversorgung. Methoden der Beratung.
Tätigkeitsbereiche: Ergänzend in der Pflegeberatung und im Casemanagement, Entlastung von administrativen Aufgaben bei verordnenden Ärzten/ Kliniken; Unterstützung von Leistungsanbietern, Betroffenen und Verbänden.
Stufe 2: (ca. 12 Monate)
Ziel: Beratung und Abgabefähigkeit für bestimmte Hilfsmittel
Schwerpunkt: Kenntnisse über Hilfsmittel für unterschiedliche medizinische und pflegerische Bedarfe; Methoden der Bedarfsermittlung, Beratungs- und Anleitungsbefähigung; Bewältigung administrativer Aufgaben.
Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 1; Aufbau eines Versorgungsmanagements innerhalb bestehender Strukturen, Bearbeitung von Schnittstellenproblemen, Steuerung des sachgerechten Einsatzes von Hilfsmitteln innerhalb pflegender und betreuender Einrichtungen und ambulanter Dienste; Einkaufsberatung in Kliniken, Beratung bei Herstellern und im Vertrieb, Beratung, Schulung und Betreuung von Anwendern als präqualifizierter Vertragspartner von Kostenträgern.
Stufe3: (ca. 3. Monate)
Ziel: Befähigung zur Beratung, Casemangement, Auswahlund zur Gutachtertätigkeit sowie - für Pflegefachkräfte - Verordnung bestimmter Hilfsmittel im Rahmen von Modellprojekten nach § 63 SGB V.
Schwerpunkte: Besonderheiten der Hilfsmittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen, bei der Versorgung chronisch neurologisch erkrankter Menschen oder in der häuslichen Intensivpflege.
Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 2, Leistungsanbieter für die Durchführung des kompletten Versorgungsprozesses im Rahmen von Modellvorhaben, als Anbieter von Serviceleistungen im Rahmen bestehender Versorgungsstrukturen, Betreuung von besonders betroffenen Hilfsmittelnutzern, Berater- und Gutachtertätigkeit, Wohnungsanpassung, Beratung von Verbänden und Selbsthilfe- bzw. Betroffenengruppen.
Ein Curriculum zum Hilfsmittelexperten und weitere Beschreibungen finden Sie hier
Zu den Inhalten im Einzelnen:
Inhalte der Stufe 1:
Rechtliche Grundlagen (Sozialgesetzgebung, spezielles Hilfsmittelrecht);
Verbände und Organisationen, Struktur des Hilfsmittelmarktes)
Methodik und Praxis ressourcenorientierter Hilfsmittelversorgung (von der Beratung über die Planung bis zur Anwendung und Evaluation)
Arbeitsfelder des Hilfsmittelexperten
Ein Curriculum und weitere Beschreibungen finden Sie hier
Inhalte der Stufe 2:
Schwerpunkt Pflegehilfsmittel: Unterstützung der Selbstpflegefähigkeit und der häuslichen Pflege,
Schwerpunkt Wohnen: behindertengerechtes Gestaltung der Wohnung und des Wohnumfeld, Schnittstellen, Notrufsystem
Schwerpunkt therapeutische Hilfsmittel: Atemtherapie, Bewegungsgeräte, Messgeräte, Elektrostimulationsgeräte,
Schwerpunkt medizintechnische Hilfsmittel: Applikationshilfen, enterale Ernährung,
Schwerpunkt Verbandmittel und Wundversorgung: trocken und feuchte Wundbehandlung, chronische Wunden,
Schwerpunkt Bewegung und Lagerung: Bewegungshilfen, Antidekubitussysteme, Pflegebetten,
Schwerpunkt Mobilität: Steh- und Gehhilfen, Rollstühle,
Schwerpunkt Hygiene: Toiletten- und Badehilfen, Inkontinenz – und Stomahilfsmittel,
Schwerpunkt orthopädietechnische Hilfsmittel: Orthesen, Prothesen, Schienen, Bandagen
Schwerpunkt Kommunikation: Kommunikationshilfen
Ein Curriculum und weitere Beschreibungen finden Sie hier
Inhalte der Stufe 3:
Hilfsmittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen
Hilfsmittelversorgung bei geraitrischen und neurologisch erkrankten Menschen
Hilfsmittelversorgung in der häuslichen Intensivpflege
Ein Curriculum und weitere Beschreibungen finden Sie hier
Welchen Abschluss erhält man?
Die Ausbildung ist dreistufig. Nach erfolgreicher Prüfung jeder Stufe wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung (mit ausführlicher Beschreibung des Inhalts) ausgestellt.
Das Zertifikat nach der Stufe eins bescheinigt umfangreiche Kenntnisse in der Beantragung und dem Bearbeiten von Widerspruchsverfahren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.
Das Zertifikat nach erfolgreicher Prüfung der zweiten Stufe lautet "Hilfsmittelcoach" (siehe auch hier).
Das Abschlusszertifikat nach erfolgreicher Beendigung der dritten Stufe lautet "Geprüfte/r Hilfsmittelexperte/in | Casemanager/ in".
Ist die Abschlussprüfung staatlich geprüft oder staatlich anerkannt?
Nein, weil es sich nicht um eine staatliche/ landesrechtliche Ausbildung handelt.
Es wird aber eine Zertifizierung durch die ZFU ( Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU) angestrebt.
Wird die Weiterbildung in allen Bundesländern anerkannt?
Was die staatliche Anerkennung angeht – siehe oben. Ob eine Anerkennung durch die Kostenträger erfolgt, hängt von der weiteren Entwicklung ab. Eine Anerkennung durch die Berufsverbände wird angestrebt.
Modellprojekt und Verordnungskompetenz
Würde ein Gutachten - z.B. erstellt über ein Kind unseres Institutes - von den Krankenkassen anerkannt bzw. das Gutachten des externen MDKs überflüssig machen?
Der Kostenträger kann immer Gutachten des MDK anfordern. Ob der Kostenträger ein Gutachten eines Hilfsmittelexperten anerkennt, liegt in seinem ermessen. Rechtlich möglich ist es. Zum Teil greifen auch heute schon Kostenträger auf diese Möglichkeit zurück.
Sollte es bei einer Verordnung zu einem Rechtsstreitl kommen, wäre mein erstelltes Gutachten rechtskräftig?
Den Gerichten ist es sehr hilfreich, auf geeignete Gutachten zurückgreifen zu können. Ob aber darauf zurückgegriffen wird, hängt vom jeweiligen Richter und natürlich ihrer Kompetenz und ihrem Auftreten ab - möglich ist es.
Arbeitssituation und Stellung im Gesundheitssystem
Wie wird der neue Beruf ins Gesundheitssystem integriert?
Es handelt sich nicht um einen neuen Beruf, sondern um eine zusätzliche differenzierte Qualifizierung für die zugangsberechtigten Berufe.
Mögliche Tätigkeitsfelder sind z.B.
stationäre/ ambulante Pflege als abteilungsübergreifender Experte im Case-, Überleitungs- und Entlassungsmanagement;
Pflegestützpunkte, Rehabilitationsdienste und andere Beratungseinrichtungen;
Medizinischer Dienst und andere Einrichtungen der Qualitätskontrolle;
Krankenkassen und andere Kostenträger,
herstellende Industrie und Handel;
Berufs-, Wohlfahrts- und Betroffenenverbände.
Wie wirkt sich die Fortbildung finanziell aus?
Dies ist Verhandlungssache mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber.
Wäre ich nach erfolgreichem Abschluss wirklich berechtigt Hilfsmittel zu verordnen, ähnlich wie ein Arzt?
Die eigene Verordnungstätigkeit ist vorerst nur für Pflegekräfte in Modellversuchen möglich und wird sich - zunächst - auf Hilfsmittel beschränken die nicht der Heilkunde dienen. Weiteres steht noch nicht fest, ist aber mit Schwerpunkt auf Pflegehilfsmittel und Hilfen für den Alltag geplant und wird derzeit intensiv verhandelt, da das Pflegeweiterentwicklungsgesetz und das Sozialgesetzbuch dieses vorsieht.
Es ist aber auf jeden Fall so, dass z.B. der verordnende Arzt auf Ihre Vorarbeit stützend ein geeignete Hilfsmittel verordnet und Ihre Expertise als Verordnungsgrundlage dienen wird.
Sonstiges
Wird die Weiterbildung in das Punktesystem der Weiterbildungsordnung für Physiotherapeuten einbezogen?
Die Anerkennung bei allen relevanten Berufsverbänden wird angestrebt.
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