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Um den mit der Durchführung des Versorgungsprozesses verbundenen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, hat das pflegewissenschaftliche Institut der Universität Witten-Herdecke eine dreistufige Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten entwickelt.
Diese knüpft an die berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung von pflegerischen, therapeutischen und versorgungstechnischen Berufen an und führt in der dritten Ausbildungsstufe zur „Geprüften Hilfsmittelexpertin/ Casemanagerin" bzw. zum "Geprüften Hilfsmittelexperten/ Casemanager“. Die Weiterbildung soll die Teilnehmer befähigen,
den jeweils individuellen Bedarf zu ermitteln und bei der Auswahl von Hilfsmitteln zu beraten,
die Verordnung vorzubereiten und eine begründete und nachvollziehbare Indikation zu erarbeiten;
die Abgabe von Hilfsmittel zu kontrollieren und die gegebenenfalls notwendige Einweisung in den Gebrauch zu begutachten,
die effektive Anwendung von Hilfsmitteln und ihre Integration in den Alltag der Anwender zu fördern,
im Bedarfsfall durch weitere Begleitung, Anleitung oder Anpassung die effektive und zweckbestimmte Verwendung von Hilfsmitteln sicher zu stellen.
Bei komplexen und schwierigen Versorgungen haben Hilfsmittelexperten die Aufgabe, die Leistung anderer am Versorgungsprozess beteiligter Spezialisten (z.B. Ärzte, handwerkliche arbeitende Leistungserbringer) und die Zusammenarbeit verschiedener Kostenträger zu koordinieren.
Die Weiterbildung ist als internetunterstützte Fernlehre mit Präsenzphasen konzipiert und beinhaltet drei aufeinander aufbauende Qualifikationsstufen. Jede Stufe wird durch eine Prüfung beendet. Die Stufe 2 endet mit der Qulifiaktion als "Hilfsmittelcoach"
Nach jeder Stufe kann eine Pause eingelegt werden. Bei entsprechender Vorbildung kann die Weiterbildung nach individueller Prüfung der Voraussetzungen und einer Einstiegsprüfung auf der 2. Stufe gestartet werden. Bei speziellen fachlichen Vorkenntnissen wie z.B. in der Wundversorgung oder der Stomatherapie, können Kurse der 2. Stufe anerkannt werden.
Die Weiterbildung umfasst ca. 880 Stunden, aufgeteilt auf verschiedene Studienbriefe und Präsenzphasen. Jeder Studienbrief hat einen Schwerpunkt. Die komplette Weiterbildung kann innerhalb von ca. 18 Monaten abgeschlossen werden. Durch die Nutzung moderner E-Learning-Techniken wird ein umfangreiches und stets aktuelles Wissen vermittelt, auf das Absolventen auch noch nach Beendigung der Weiterbildung zugreifen können.
Die E-Learning-Plattform bietet zudem die Möglichkeit einer individuellen Betreuung. An den Präsenztagen können offene Fragen geklärt, Fragen der praktischen Anwendung diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht werden. Gleichzeitig bieten hier persönliche Kontakte die Möglichkeit, ein Netzwerk von Hilfsmittelexperten zu schaffen, das in der späteren beruflichen Tätigkeit wertvolle Hilfe bieten wird.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Fortbildung als Grafik
Hier erhalten Sie das Curriculum zur Weiterbildung Hilfsmittelexperte.
Die Ausbildung zum Hilfmsittelcoach kann auch als Kompaktkurs absolviert werden und richtet sich vornehmlich an Teilnehmer die nicht das Casemanagement in den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit stellen wollen. Die Inhalte sind weitestgehend identisch mit den Kursen des Hilfsmittelexperten, werden jedoch komprimiert dargeboten. Casemangementansätze werden hierbei nicht so intensiv behandelt. Sofern später der Wunsch besteht aus dem Kompaktkurs heraus die Stufe 3 (Casemanegement) doch noch zu belegen, so ist dies aber aufgrund spezieller Brückenkurse Problemlos möglich.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Kompakt-Fortbildung als Grafik
Hier erhalten Sie das Curriculum zur Weiterbildung Hilfsmittelcoach.
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Die Inhalte und Ziele der Ausbildung in Stichworten:
Stufe 1: (ca. 130 Stunden)
Ziel: Vermittlung einer allgemeinen Beratungskompetenz und der Fähigkeit zur fachlichen Unterstützung innerhalb der Versorgungsstrukturen.
Inhaltliche Schwerpunkte: Sozialrecht und administrative Aspekte der Hilfsmittelversorgung; Methoden der Beratung, Leitlinien des Versorgungsprozesses.
Tätigkeitsbereiche: Ergänzend in der gesetzlichen Pflegeberatung (Pflegestützpunkte) und im Casemanagement, Übernahme administrativer Aufgaben bei verordnenden Ärzten/ Kliniken und Leistungserbringern; Unterstützung von Leistungsanbietern, Betroffenen und Verbänden der Selbsthilfe.
Stufe 2: (ca. 570 Stunden)
Ziel: Vermittlung einer umfangreichen Beratungskompetenz zu speziellen Hilfsmitteln. Selbständige, eigenverantwortliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, ggf. mit Anerkennung (Präqualifizierung gem. § 126 SGB V) durch Kostenträger.
Schwerpunkt: Kenntnisse über Hilfsmittel für unterschiedliche medizinische, rehabilitative und pflegerische Bedarfe; Methoden der Bedarfsermittlung, Beratungs- und Anleitungsbefähigung; Bewältigung umfangreicher administrativer Aufgaben.
Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 1; zusätzlich Beratung, Schulung und Betreuung von Betroffenen bzw. Anwendern; Aufbau eines Versorgungsmanagements innerhalb bestehender Strukturen des Gesundheitssystems, Bearbeitung von Schnittstellenproblemen (Überleitungsmanagement gem. § 11 SGB V), Einkaufsberatung und Steuerung des sachgerechten Einsatzes von Hilfsmitteln innerhalb pflegender und betreuender Einrichtungen und ambulanter Dienste; Beratung bei Herstellern, im Vertrieb sowie im Einzelhandel; Fachberatung innerhalb der Administration von Krankenkassen und anderen Kostenträgern (Fallmanagement).
Abschluss als Hilfsmittelcoach
Stufe 3: (ca. 180 Stunden)
Ziel: Befähigung zur umfangreichen Beratung auch in speziellen komplizierten Versorgungsbereichen, selbständige, eigenverantwortliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, ggf. auch mit Anerkennung (Präqualifizierung gem. § 126 SGB V) durch Kostenträger sowie Vermittlung der fachlichen Kompetenz zur Verordnung bestimmter Hilfsmittel im Rahmen von Modellprojekten nach § 63 SGB V (aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur examinierten Pflegekräften vorbehalten), Befähigung zur Gutachtertätigkeit.
Schwerpunkte: Besonderheiten der Hilfsmittelversorgung bei Kindern- und Jugendlichen, bei der Versorgung chronisch neurologisch erkrankter Menschen und in der häuslichen Intensivpflege. Vertiefung der Methodik im Casemanagement und bei Begutachtungen.
Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 2, jedoch erweitert für spezielle, komplexe Versorgungsbereiche; zusätzlich als Leistungsanbieter für die Durchführung des kompletten Versorgungsprozesses im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 SGB V, Gutachtertätigkeit, Casemanagement in der medizinischen und pflegerischen Versorgung und Rehabilitation.
Abschluss: geprüfter Hilfsmittelexperte /Casemanager
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